Aufklärung & Einwilligung Erwachsener - Rettungsasisstent / Rettungssanitäter
(Ja*) Einwilligung nach Aufklärung
Der Patient wurde vor Durchführung der Maßnahme mündlich gemäß BGB § 630a–h über Art, Umfang und Durchführung der vorgesehenen Behandlung aufgeklärt. Ebenfalls erläutert wurden die zu erwartenden Folgen und Risiken sowie die medizinische Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten.
Es erfolgte ein Hinweis auf mögliche Behandlungsalternativen einschließlich deren jeweiligen Belastungen, Risiken und Erfolgsaussichten. Zusätzlich wurde der Patient darüber informiert, dass die Maßnahme durch einen Rettungsassistenten / Rettungssanitäter im Rahmen seiner berufsrechtlichen Kompetenzen und nach den gültigen Handlungsanweisungen durchgeführt wird.
Der Patient erteilte die mündliche Einwilligung zur Durchführung der Maßnahme in Anwesenheit des MVE und des Maschinisten.
(Nein*) Notfallinformation bei fehlender Einwilligungskraft
Im Rahmen des aktuellen Notfalleinsatzes lag keine Einwilligungsfähigkeit des Patienten vor. Eine Aufklärung gemäß BGB § 630a–h über Art, Umfang, Durchführung, Risiken, Folgen, Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten der Maßnahme war daher nicht möglich.
Im Team wurden alternative Maßnahmen erörtert. Unter Berücksichtigung der Handlungsanweisungen der Berliner Feuerwehr wurde die Durchführung der aktuellen Maßnahme zur Verbesserung der Heilungschancen des Patienten entschieden und umgesetzt.
Anwesende Angehörige wurden über das Vorgehen sowie die durchzuführenden Maßnahmen informiert.
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