Aufklärung & Einwilligung Erwachsener
(Ja*) Einwilligung nach Aufklärung
Der Patient wurde vor Durchführung der Maßnahme mündlich gemäß BGB § 630a–h über Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie über deren Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Therapie aufgeklärt.
Es erfolgte ein Hinweis auf mögliche Behandlungsalternativen sowie deren jeweilige Belastungen, Risiken und Heilungschancen.
Zusätzlich wurde über die Durchführung der Maßnahme nach der Handlungsanweisung der Berliner Feuerwehr durch einen Notfallsanitäter informiert.
Der Patient erteilte die mündliche Einwilligung zur Maßnahme in Anwesenheit des MVE und des Maschinisten.
(Nein*) Notfallinformation bei fehlender Einwilligungskraft
Im Rahmen des aktuellen Notfalleinsatzes lag keine Einwilligungsfähigkeit des Patienten vor. Eine Aufklärung gemäß BGB § 630a–h über Art, Umfang, Durchführung, Risiken, Folgen, Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten der Maßnahme war daher nicht möglich.
Im Team wurden alternative Maßnahmen erörtert. Unter Berücksichtigung der Handlungsanweisungen der Berliner Feuerwehr wurde die Durchführung der aktuellen Maßnahme zur Verbesserung der Heilungschancen des Patienten entschieden und umgesetzt.
Anwesende Angehörige wurden über das Vorgehen sowie die durchzuführenden Maßnahmen informiert.
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