Aufklärung Risiken Transportverweigerung Kind
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(Ja*) Anamnese / Untersuchung / Einwilligung
Der Patient bzw. die Erziehungsberechtigten
wurden vor Durchführung der Maßnahme mündlich gemäß BGB § 630a–h über Art,
Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie über
deren Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick
auf die Therapie aufgeklärt.
Es erfolgte ein Hinweis auf mögliche
Behandlungsalternativen sowie deren jeweilige Belastungen, Risiken und
Heilungschancen.
Zusätzlich wurde über die Durchführung der
Maßnahme nach der Handlungsanweisung der Berliner Feuerwehr durch einen
Notfallsanitäter informiert.
Der Patient bzw. die Erziehungsberechtigten
erteilten die mündliche Einwilligung zur Maßnahme in Anwesenheit des MVE und
des Maschinisten.
(Nein*) Notfallinformation bei fehlender Einwilligungskraft
Im
Rahmen des aktuellen Notfalleinsatzes lag keine Einwilligungsfähigkeit des
Patienten vor. Eine Aufklärung gemäß BGB § 630a–h über Art, Umfang,
Durchführung, Risiken, Folgen, Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und
Erfolgsaussichten der Maßnahme war daher nicht möglich.
Im
Team wurden alternative Maßnahmen erörtert. Unter Berücksichtigung der
Handlungsanweisungen der Berliner Feuerwehr wurde die Durchführung der
aktuellen Maßnahme zur Verbesserung der Heilungschancen des Patienten
entschieden und umgesetzt.
Anwesende
Angehörige wurden über das Vorgehen sowie die durchzuführenden Maßnahmen
informiert.
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