Sampler-Leichte-Kopfverletzung Kind b.v.O
I
⦁ AVPU - GCS 15 = avpu (a = Alert) wach & ansprechbar
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Anamnese
Untersuchung Einwilligung
•
Pat ist Einwilligungs- & Aufklärungsfähig / Einwilligung per Eltern erfolgt
==> Ja* / Nein*
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c
⦁ Gefährliche Blutung ==> nein
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A ⦁ B ⦁ C ⦁ ==> o.p.B.
HWS ⦁ Nexus Kriterien ==> nein
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D
⦁ keine (qualitative Bewusstseinsstörung, inhaltlichen/ formalen Denkstörungen, Amnesie, Meningismus)
⦁ Zeitl. ,- Örtl. ,- Personel voll orientiert
⦁ keine Hinweise auf eine Intoxikation oder übermäßige Medikamenteneinnahme
⦁ kein (Schwindel, Übelkeit, Erbrechen)
BEFAST ==> unauffällig,
PERRLA ==> o. p. B.
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E
⦁ Haut o. p. B.
⦁ Temperatur ==>normal
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Verletzung ==>
Maßnahmen ==>
STU
⦁ kein Hinweis / Anzeichen auf ein weiteres größes Trauma / Verletzung in den letzten 48h,
OPQRST ==>
• Onset (Beginn) ==>
• Provocation/Palliation (Verstärkung/Linderung) ==>
• Quality (Charakter) ==>
• Radiation (Ort/Ausstrahlung) ==>
• Severity (Stärke) ==> initial NRS ( )
• Time (Verlauf) ==>
• Gewicht des Pat.==>
• DMS ==>
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S =
A =
M =
OAK =
P =
Letzte Mahlzeit = ( ) Uhr ,TM ca. ( ) Liter/d
Letzter Stuhlgang = ( ) & Miktion regelrecht, keine Hinweise auf eine Harnweginfektion
E =
R =
+S =
⦁ Tetanus Impfstatus aktuell ( < 10 Jahre) ==>
⦁ BG - Fall (Kita / Schulunfall) ==>
Transport
ins Krankenhaus angeboten & gewünscht? ==> Ja* /
Nein*
Kontakt
via Telenotarzt erwünscht? ==> Ja* / Nein*
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(Ja*) Anamnese / Untersuchung / Einwilligung
Der Patient bzw. die Erziehungsberechtigten
wurden vor Durchführung der Maßnahme mündlich gemäß BGB § 630a–h über Art,
Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie über
deren Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick
auf die Therapie aufgeklärt.
Es erfolgte ein Hinweis auf mögliche
Behandlungsalternativen sowie deren jeweilige Belastungen, Risiken und
Heilungschancen.
Zusätzlich wurde über die Durchführung der
Maßnahme nach der Handlungsanweisung der Berliner Feuerwehr durch einen
Notfallsanitäter informiert.
Der Patient bzw. die Erziehungsberechtigten
erteilten die mündliche Einwilligung zur Maßnahme in Anwesenheit des MVE und
des Maschinisten.
(Nein*) Notfallinformation bei fehlender Einwilligungskraft
Im
Rahmen des aktuellen Notfalleinsatzes lag keine Einwilligungsfähigkeit des
Patienten vor. Eine Aufklärung gemäß BGB § 630a–h über Art, Umfang,
Durchführung, Risiken, Folgen, Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und
Erfolgsaussichten der Maßnahme war daher nicht möglich.
Im
Team wurden alternative Maßnahmen erörtert. Unter Berücksichtigung der
Handlungsanweisungen der Berliner Feuerwehr wurde die Durchführung der
aktuellen Maßnahme zur Verbesserung der Heilungschancen des Patienten
entschieden und umgesetzt.
Anwesende
Angehörige wurden über das Vorgehen sowie die durchzuführenden Maßnahmen
informiert.
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Untersuchungsergebnis
Der Patient wurde anhand des ABCDE-Schemas Untersucht. Es ist kein Notarzt erforderlich. Der Patient ist persönlich, örtlich, zeitlich & situativ voll orientiert. Eine erhebliche Beeinträchtigung durch Alkohol, Drogen oder Arzneimittel, sowie eine erhebliche psychiatrische Störung wurden ausgeschlossen. Der Patient wurde die jetzige Möglichkeit des Transportes in die geeignete Fachklinik verständlich & ausführlich erklärt. Dabei wurde der Patienten ebenfalls über festgestellte Symptome sowie nicht auszuschließende Risiken ebenfalls aufgeklärt.
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Aufklärungsbogen für Eltern von Kindern mit Kopfverletzungen
Liebe Eltern & Erziehungsberechtigte, Ihr Kind hat sich am Kopf verletzt. Die hier durchgeführte neurologische Untersuchung war unauffällig und Ihr Kind muss nicht in der Kinderklinik überwacht werden. Da bei Kopfverletzungen Spätsymptome auch erst nach einem größeren zeitlichen Abstand zum Unfall auftreten können, müssen Sie Ihr Kind in den nächsten 48 Stunden nach der Kopfverletzung besonders genau beobachten:
• Das wache Kind muss immer von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden; es darf nicht allein gelassen werden.
• In der Nacht wecken Sie Ihr Kind in regelmäßigen Abständen 2-3 mal auf um zu sehen, ob und wie es reagiert, die Augen öffnet und sich Ihnen zuwendet.
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Alarmzeichen bestehen, wenn Ihr Kind:
• Erbricht oder über zunehmende Übelkeit klagt; bei Säuglingen macht sich Übelkeit durch Trinkverweigerung bemerkbar.
• Schlapp, schläfrig oder teilnahmslos erscheint (Bewusstseinstrübung)
• Verwirrt erscheint, Sie nicht erkennt oder nicht weiß, wo es ist (Orientierungslosigkeit)
• Beim Schlafen nicht geweckt werden kann (Bewusstlosigkeit)
• Schlimmer werdende starke Kopfschmerzen angibt
• Über Sehstörungen (Doppelbilder, verschwommenes Sehen) klagt
• Mit neu aufgetretener Schwerhörigkeit auffällt
• Krampfanfälle erleidet
• Auffällige Verhaltensänderungen aufzeigt (Wesensauffälligkeiten)
• Säuglinge und Kleinkinder werden zunehmend unleidlich und schreien ohne Pause und ohne ersichtlichen Grund.
Kinder unter 2 Jahren können auf Nachfragen meist keine verlässlichen Antworten geben.
Da Sie Ihr Kind kennen und es am besten einschätzen können sind Ihre Beobachtungen auch für Ärzte von besonderer Wichtigkeit.
Wenn eine oder mehrere der oben genannten Auffälligkeiten bei Ihrem Kind vorliegen, müssen Sie sofort die Kinderklinik aufsuchen oder eventuell sogar den Notarzt rufen: Notarzt: Tel. 112
Es ist sehr wichtig, dass Sie diese Anweisungen genau befolgen!
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Kinderarztruf (privatärtzlich) 0700 1972 0000
Krankenhaus im Friedrichshain, Landsberger Allee 49
Sana Klinik Lichtenberg, Fanningerstr. 32
Klinikum Buch, Schwanebecker Chaussee 50
DRK-Kinderklinik Westend, Spandauer Damm 130 / Eingang Fürstenbrunner Weg
Klinikum Emil von Behring/Kinderklinik Heckeshorn, Walterhöfer Str. 11 (Zehlendorf)
Kinderklinik im St. Joseph-Krankenhaus, Bäumerplan 24
Klinikum Neukölln (Rudower Str.), Anfahrt Kormoranweg 45,
Virchow-Klinikum, Augustenburger Platz 1, Eingang Seestr.
Evang Waldkrankrankenhaus Spandau, Stadtrandstr. 555
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Behandlung vor Ort
Sie haben entschieden, zu Hause zu bleiben.
Das beinhalten ein Ausschluss der Verantwortung der Berliner Feuerwehr und dem vor Ort behandelten Team.
Im Rahmen der oben Durchgeführten Untersuchung müssen wir sie aufklären, dass trotz der oben durchgeführten Untersuchung mögliche Komplikationen und / oder massive Verschlechterung des jetzigen Allgemein Zustandes und / oder durch die Verletzungen und / oder infolge dieses auch Stürze entstehen können, die so schwerwidrig sind, dass Sie Ihr Leben massiv beeinträchtigen und / oder Sie sogar infolge an dieser Verschlechterung ihres jetzigen Zustandes / Verletzung versterben könnten.
Gute Besserung wünscht der Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr!